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Neues Amateurfunkzeugnis Klasse N
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Christian Schäufler
2023-12-12 20:34:44 UTC
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Hi,

Als ehemaliger CB-Funker liebäugle ich hin und wieder mit dem Einstieg
in den Amateurfunk. Das hat mich besonders auf die in 2024 in Kraft
tretende Einführung der Klasse "N" aufmerksam werden lassen. Ich habe
diese Details zur Prüfung der Klasse N mitgenommen:

1. Mit 500-700 Fragen sind die Anforderungen höher als mit unserer
"E"-Klasse vergleichbaren Prüfungen in anderen Ländern.

2. Die zulässige Sendeleistung von 10W EIRP entspricht in etwa
zulässigen 5W bei Verwendung eines einfachen Rundstrahlers.

3. Die Prüfungen für die größeren Klassen "E" und "A" werden noch einmal
anspruchsvoller.

Für mich sind diese Details insgesamt wenig attraktiv. Ich möchte mich
regional austauschen und darf in Klasse N trotz großer Prüfung mit
weniger Leistung senden, als im CB-Funk.

Wieso werden bei sinkender Zahl von Funkamateuren gleichzeitig die
Anforderungen erhöht? Ich habe vermutet, dass der DARC am runden Tisch
mit der Bundesnetzagentur einen schwachen Stand hat, da Frequenzen rar
sind und gewinnbringender vermarktet werden können. Dann kam mir aber zu
Ohren, dass DARC-Vertreter die neuen Regelungen gutheißen und aktiv
verteidigen.

Kann mir jemand erklären, wen die neue Klasse N überhaupt ansprechen
soll, ausgenommen derer die früher das Amateurfunkzeugnis der Klasse E
abgelegt hätten? Und ausgenommen derer die sich bereits ins Internet
oder ihre Smartphone-Flatrates verabschiedet haben?

Christian
Falk Dµebbert
2023-12-12 23:28:59 UTC
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Post by Christian Schäufler
Als ehemaliger CB-Funker liebäugle ich hin und wieder mit dem Einstieg
in den Amateurfunk. Das hat mich besonders auf die in 2024 in Kraft
tretende Einführung der Klasse "N" aufmerksam werden lassen. Ich habe
1. Mit 500-700 Fragen sind die Anforderungen höher als mit unserer
"E"-Klasse vergleichbaren Prüfungen in anderen Ländern.
CEPT-Anerkennungen sind das eine. Die Prüfungsausgestaltung ist was
anderes. Belgische Einsteiger dürfen nicht selbstbauen.
Post by Christian Schäufler
2. Die zulässige Sendeleistung von 10W EIRP entspricht in etwa
zulässigen 5W bei Verwendung eines einfachen Rundstrahlers.
10W EIRP befreit Dich aber von der "Plausi" (Bewertungsverfahren nach
BEMFV), die Du mit dem Wissen der Klasse N nicht erbringen kannst.
Post by Christian Schäufler
3. Die Prüfungen für die größeren Klassen "E" und "A" werden noch einmal
anspruchsvoller.
Ich finde die Fragen jetzt nicht so anstrengend - jedoch habe ich
zwischenzeitlich mal sowas studiert.

Im Technik-Bereich sieht es echt so aus, als hätte man jetzt richtig
sinnvolle Fragen gebaut, die man besser kurz ausrechnet als auswendig
lernt.

(Allerdings habe ich mir die Kurzwelle als Alt-Deltaoscar "ersessen". Ich
hatte allerdings auch nen US-Rufzeichen, als ich noch pendelte.)
Post by Christian Schäufler
Für mich sind diese Details insgesamt wenig attraktiv. Ich möchte mich
regional austauschen
Ich kenne Dich und Deinen Draht zu den Funkamateuren nicht, aber ich würde
die Hoffnung auf abendfüllende Gespräche mit 10W EIRP mit 2m und 70cm
nicht zu hoch hängen. Im Wesentlichen läuft es auf Relaisfunk hinaus und
die Relais sind erstaunlich tot.
Auf 10m ist auch eher wetterabhängiges Hit and Miss.
Post by Christian Schäufler
und darf in Klasse N trotz großer Prüfung mit
weniger Leistung senden, als im CB-Funk.
Wieso werden bei sinkender Zahl von Funkamateuren gleichzeitig die
Anforderungen erhöht?
Die neuen Fragen bilden den jetzt verlangten Wissenstand und die neuen
Technologien m.E. besser ab. Sieht fast so aus, als wäre jemand mit
Didaktik-Wissen im Rennen gewesen.
Die deutsche Klasse N ist im Gegensatz zu anderen Europäischen Versionen
zum Selbstbau von Antennen und Geräten berechtigt.
Post by Christian Schäufler
Ich habe vermutet, dass der DARC am runden Tisch
mit der Bundesnetzagentur einen schwachen Stand hat, da Frequenzen rar
sind und gewinnbringender vermarktet werden können. Dann kam mir aber zu
Ohren, dass DARC-Vertreter die neuen Regelungen gutheißen und aktiv
verteidigen.
Ich finde sie auch gut.
Post by Christian Schäufler
Kann mir jemand erklären, wen die neue Klasse N überhaupt ansprechen
soll, ausgenommen derer die früher das Amateurfunkzeugnis der Klasse E
abgelegt hätten? Und ausgenommen derer die sich bereits ins Internet
oder ihre Smartphone-Flatrates verabschiedet haben?
Das ist eher die frühere Klasse 3. Klasse E hat ja schon den ganzen AFuV-
und AFuG Kram drin.

Falk D.
Heinz-Juergen Kronemeyer
2023-12-13 11:04:06 UTC
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Post by Christian Schäufler
Für mich sind diese Details insgesamt wenig attraktiv. Ich möchte mich
regional austauschen und darf in Klasse N trotz großer Prüfung mit
weniger Leistung senden, als im CB-Funk.
Das ist so nicht korrekt. Die 10 Watt EIRP gelten für alle Funkdienste,
auch für den CB-Funk. Überschreitet man die Leistung, ist eine
Standortbescheinigung nach BEMFV zu erbringen. Funkamateure der Klassen
A und E dürfen diese selber erstellen. Alle anderen müssen entsprechende
Firmen beauftragen. Nur, welcher CB-Funker hat eine
Standortbescheinigung? Das dürften nur sehr wenige sein. Theoretisch
hätte man mehr Sendeleistung zur Verfügung, zumindest auf Kurzwelle,
praktisch dürfte ein Großteil der CB-Funker, wenn man mal nachrechnet,
mit zu viel Leitung unterwegs sein. Stationär, für den Mobil oder
vorübergehenden Portabel Betrieb ist keine Standortbescheinigung notwendig.
Christian Schäufler
2023-12-17 20:16:49 UTC
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Post by Heinz-Juergen Kronemeyer
Post by Christian Schäufler
Für mich sind diese Details insgesamt wenig attraktiv. Ich möchte mich
regional austauschen und darf in Klasse N trotz großer Prüfung mit
weniger Leistung senden, als im CB-Funk.
Das ist so nicht korrekt. Die 10 Watt EIRP gelten für alle Funkdienste,
auch für den CB-Funk. Überschreitet man die Leistung, ist eine
Standortbescheinigung nach BEMFV zu erbringen. Funkamateure der Klassen
A und E dürfen diese selber erstellen. Alle anderen müssen entsprechende
Firmen beauftragen. Nur, welcher CB-Funker hat eine
Standortbescheinigung?
Ich war tatsächlich (fälschlich) davon ausgegangen, dass für CB-Funk
zugelassene Geräte und Antennen frei kombiniert werden können. Wenn
selbst die neue N-Klasse nicht zur autonomen Standortbescheinigung
berechtigt, leuchtet mir die 10 Watt EIRP auch ein.

Dann warte ich doch lieber auf die K-Lizenz: 10 Watt EIRP auf 2m und
70cm, zum Erwerb gegen eine Gebühr von €75. Das würde weiterhin einen
größeren Zulauf zum Amateurfunk versprechen und man erreicht leichter
andere Funkfreunde. Mit den 10W EIRP wird schon nicht viel schief gehen,
oder?

VG,
Christian
Heinz-Juergen Kronemeyer
2023-12-20 17:51:00 UTC
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Post by Christian Schäufler
Ich war tatsächlich (fälschlich) davon ausgegangen, dass für CB-Funk
zugelassene Geräte und Antennen frei kombiniert werden können. Wenn
selbst die neue N-Klasse nicht zur autonomen Standortbescheinigung
berechtigt, leuchtet mir die 10 Watt EIRP auch ein.
Dann warte ich doch lieber auf die K-Lizenz: 10 Watt EIRP auf 2m und
70cm, zum Erwerb gegen eine Gebühr von €75. Das würde weiterhin einen
größeren Zulauf zum Amateurfunk versprechen und man erreicht leichter
andere Funkfreunde. Mit den 10W EIRP wird schon nicht viel schief gehen,
oder?
Selbst die alte Klasse 3 mit weniger Möglichkeiten wie die neue N
brachte Interessierte zum Amateurfunk. Wer Interesse hat und es Step bei
Step machen will, für den könnte die N durchaus interessant sein.
Die neuen Prüfungen bauen aufeinander auf. Was bereits geprüft wurde,
wird beim Upgrade nicht erneut geprüft.
Der Fragenkatalog für N ist jetzt auch veröffentlicht worden.
Rechtliche Grundlagen und Betriebliche Kenntnisse sind für alle Klassen
gleich, die lernt man nur einmal. Technik Klasse N sieht auf den ersten
Blick so aus wie für die alte Klasse 3. Auch nicht so schwer.
Für die weiteren Upgrades kann man sich dann ganz auf die Technik
konzentrieren wobei bereits geprüfte Inhalte der vorherigen Prüfungen
nicht erneut geprüft werden. Ähnlich wie das US Lizenzsystem.
Heinz-Juergen Kronemeyer
2023-12-21 09:36:00 UTC
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Ergänzung:
Online Lernplattform

https://50ohm.de/lernen.html
Harry Schmalzbau.
2024-05-24 12:36:54 UTC
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Post by Heinz-Juergen Kronemeyer
Online Lernplattform
https://50ohm.de/lernen.html
Danke!

Ich habe meine Prüfung ohne CW vor 37 Jahren abgelegt (aber Technik für
die "B" Klasse - dafür war eine niedrigere Fehlerquote gefordert; die
Technik-Prüfung selbst war für alle Klassen identisch).

Das ist mein aktueller Kenntnisstand der Lizenzen - nach gut 30 Jahren
Inaktivität *lol* / *schäm* (hatte geplant im Herbst 1987 dann CW
nachzuholen...).

Wenn ich mich richtig erinnere, dürfte meine Lizenz längst erloschen
sein, denn mehr als 10 Jahre konnte man die nicht ruhen lassen glaube
ich - die eine Mark pro Monat an die Deutsche Bundespost hatte zuletzt
meine Mutter noch überwiesen (war 15 Jahre alt zum Prüfungstermin).

Hat jemand auch einen guten Link, um mich mit möglichst wenig
Zeitaufwand auf den aktuellen Stand der Lizenzen zu bringen?

Liebe Grüße,
-harry (DG6MFE)
Heinz-Juergen Kronemeyer
2024-05-24 13:20:54 UTC
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Post by Harry Schmalzbau.
Post by Heinz-Juergen Kronemeyer
Online Lernplattform
https://50ohm.de/lernen.html
Danke!
Ich habe meine Prüfung ohne CW vor 37 Jahren abgelegt (aber Technik für
die "B" Klasse - dafür war eine niedrigere Fehlerquote gefordert; die
Technik-Prüfung selbst war für alle Klassen identisch).
Das ist mein aktueller Kenntnisstand der Lizenzen - nach gut 30 Jahren
Inaktivität *lol* / *schäm* (hatte geplant im Herbst 1987 dann CW
nachzuholen...).
Wenn ich mich richtig erinnere, dürfte meine Lizenz längst erloschen
sein, denn mehr als 10 Jahre konnte man die nicht ruhen lassen glaube
ich - die eine Mark pro Monat an die Deutsche Bundespost hatte zuletzt
meine Mutter noch überwiesen (war 15 Jahre alt zum Prüfungstermin).
Hat jemand auch einen guten Link, um mich mit möglichst wenig
Zeitaufwand auf den aktuellen Stand der Lizenzen zu bringen?
Liebe Grüße,
-harry (DG6MFE)
Lizenzen erlöschen nicht, du verlierst nur dein Rufzeichen wenn du die
Frequenznutzungsgebühr nicht mehr bezahlst. Wenn du dein Prüfungszeugnis
noch hast, kannst du damit bei der Bundesnetzagentur ein neues
Rufzeichen der Klasse A beantragen. Aus deiner alten B ist mittlerweile
Klasse A geworden. CW ist nicht mehr erforderlich.
Auch wenn du das Prüfungszeugnis nicht mehr hast, das Datum der Prüfung
und Ort aber noch weist, einfach mal bei der Bundesnetzagentur
nachfragen. Die Prüfung hast du ja abgelegt und dein altes Rufzeichen
kennst du ja noch.
Aktueller Stand der Lizenzen:
In Kürze Klasse N mit 10 Watt EIRP auf 10m, 2m und 70cm.

Klasse E (fast wie die alte B) mit den Kurzellenbändern 160m, 80m, 15m,
10m mit maximal 100 Watt ERP (160m mit Leistungseinschränkungen). Dazu
2m und 70cm mit 75 Watt ERP.
6m Zugang via jährlicher Amtsblattverfügung der BNA mit maximal 100 Watt
ERP. Die 100 Watt gelten allerdings nicht für das gesamte 6m Band.
Dazu noch 13cm, 6cm und 3cm mit 5 Watt. Demnächst dann alle Bänder über
144 MHz.

Klasse A. Alle für den Afu in DL freigegebenen Bänder mit je nach Band
maximal 750 Watt Leistung.

Neu für dich wird die sogenannte BEMFV Selbsterklärung bei
Sendeleistungen über 10 Watt EIRP für stationäre Anlagen sein.

Ansonsten dürften die Seiten des DARC und der Bundesnetzagentur (nach
Amateurfunk suchen) ein guter Einstieg sein.

73 de Heiz-Jürgen DO1YHJ
Heinz-Juergen Kronemeyer
2024-05-24 13:23:35 UTC
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Permalink
Am 24.05.24 um 14:36 schrieb Harry Schmalzbau.:

Ergänzung.
Die Prüfungen unterscheiden sich nur noch im Technikanteil der
jeweiligen Lizenzklasse. Rechtsgrundlagen und Betriebstechnik sind für
alle Klassen gleich und werden auch nur einmal geprüft. Wer mit N oder E
einsteigt, braucht sich danach nur auf die Technik konzentrieren.
Falk Dµebbert
2024-05-25 21:32:24 UTC
Antworten
Permalink
On Fri, 24 May 2024 14:36:54 +0200
Post by Harry Schmalzbau.
Hat jemand auch einen guten Link, um mich mit möglichst wenig
Zeitaufwand auf den aktuellen Stand der Lizenzen zu bringen?
https://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx

Ich kann sicher sagen, dass Dein Rufzeichen erloschen ist. Aber es ist
sogar noch frei :)

Wenn Du Dein Amateurfunk-Zeugnis findest, kannst Du "relativ" einfach
ein neues Rufzeichen zugeteilt bekommen.

Falk D.
--
Falk Dµebbert <***@duebbert.com>
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