Discussion:
Grenze zwischen auf See und Binnengewässern
(zu alt für eine Antwort)
Matthias Heuer
2015-12-12 00:48:12 UTC
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International gebräuchliche Rufzeichenzusätze für Amateurfunkstellen an
Bord von Schiffen sind

a) beim Betrieb einer beweglichen Amateurfunkstelle in einem
Landfahrzeug oder an Bord eines Wasserfahrzeugs auf Binnengewässern das
Zeichen „/m“, bei Sprechfunkverkehr das Wort „mobil“,

b) beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines
Wasserfahrzeuges, das sich auf See befindet, das Zeichen „/mm“, bei
Sprechfunkverkehr die Wörter „maritim mobil“,
[...]


Meine Frage ist: Wo liegt die Grenze zwischen "auf See" und
"Binnengewässer", nach definition der Bundesnetzagentur.
Kann man die Basislinie (gemäß Seerechtsübereinkommen) also solche annehmen?

Und eine Frage an die Funker: Wenn das Schiff an Land festgemacht hat.
Ist die Amateurfunkstelle dann noch immer /m oder /mm oder ist man dann
Gast des Landes und bildet sein Rufzeichen mit dem Präfix des Gastlandes
z.B. OZ/mein Rufzeichen.

Und für die Haarspalter: Was ist, wenn ich ankere?

Gruß - Matthias
HC Ahlmann
2015-12-12 08:20:37 UTC
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Post by Matthias Heuer
Meine Frage ist: Wo liegt die Grenze zwischen "auf See" und
"Binnengewässer", nach definition der Bundesnetzagentur.
Kann man die Basislinie (gemäß Seerechtsübereinkommen) also solche annehmen?
Nein, denn es gibt Überschneidungen von See- und Binnenfunkbereichen.

Die Ems ist bis Papenburg Seeschiffahrtsstraße und die neulich zerstörte
Friesenbrücke hat die Seefunkstelle "Weener Bridge". Ähnliches wird für
Weser, Elbe und einige ihrer Nebenflüsse gelten (z.B. Hunte bis
Oldenburg). Im Handbuch Binnenschiffahrtsfunk, Schnellfinder, sind
Kanäle für die Hörwache bis zur Mündung von Ems, Weser und Elbe
aufgeführt: <http://www.wsv.de/fvt/handbuch/SF_2015_z.pdf>
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Michael Ottenbruch
2015-12-12 10:17:44 UTC
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Post by Matthias Heuer
Meine Frage ist: Wo liegt die Grenze zwischen "auf See" und
"Binnengewässer", nach definition der Bundesnetzagentur.
Kann man die Basislinie (gemäß Seerechtsübereinkommen) also solche annehmen?
An den großen Flußläufen liegt die Grenze zwischen Binnen- und Seefunk
meist etwas im Landesinneren. AFAIR geht es einfach um den
Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßenordnung (siehe § 1)
https://www.wsv.de/wasserstrassen/gliederung_bundeswasserstrassen/.
--
...und tschuess!

Michael
E-mail: ***@sailor.ping.de
Walter Klemmer
2015-12-14 11:27:48 UTC
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Post by Michael Ottenbruch
Post by Matthias Heuer
Meine Frage ist: Wo liegt die Grenze zwischen "auf See" und
"Binnengewässer", nach definition der Bundesnetzagentur.
Kann man die Basislinie (gemäß Seerechtsübereinkommen) also solche annehmen?
An den großen Flußläufen liegt die Grenze zwischen Binnen- und Seefunk
meist etwas im Landesinneren. AFAIR geht es einfach um den
Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßenordnung (siehe § 1)
https://www.wsv.de/wasserstrassen/gliederung_bundeswasserstrassen/.
... und evtl. davon abweichende Bereiche von (See-/Binnen-)SCHIFFfunk
sind uninteressant, da eine Amateurfunkstelle keine zugelassene
Schifffunkstelle ist und eine Amateurfunklizenz grundsätzlich nicht zur
Teilnahme am Schifffunk berechtigt. Also eine reine Frage der Definition
im Amateurfunk.
--
Gruß -wakl-
Walter Klemmer
2015-12-12 11:37:35 UTC
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Post by Matthias Heuer
International gebräuchliche Rufzeichenzusätze für Amateurfunkstellen an
Bord von Schiffen sind
a) beim Betrieb einer beweglichen Amateurfunkstelle in einem
Landfahrzeug oder an Bord eines Wasserfahrzeugs auf Binnengewässern das
Zeichen „/m“, bei Sprechfunkverkehr das Wort „mobil“,
b) beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines
Wasserfahrzeuges, das sich auf See befindet, das Zeichen „/mm“, bei
Sprechfunkverkehr die Wörter „maritim mobil“,
[...]
Meine Frage ist: Wo liegt die Grenze zwischen "auf See" und
"Binnengewässer",
Für den Bootsbereich liegt die Grenze genau da, wo der Geltungsbereich
der Seeschiffahrtsstraßenordnung in den Geltungsbereich der
Binnenschiffahrtstraßenordnung übergeht.
Ob das bei den Amateurfunkern anders ist mußt Du dort erfragen.
Post by Matthias Heuer
nach definition der Bundesnetzagentur.
Kann man die Basislinie (gemäß Seerechtsübereinkommen) also solche annehmen?
Und eine Frage an die Funker: Wenn das Schiff an Land festgemacht hat.
Ist die Amateurfunkstelle dann noch immer /m oder /mm oder ist man dann
Gast des Landes und bildet sein Rufzeichen mit dem Präfix des Gastlandes
z.B. OZ/mein Rufzeichen.
Und für die Haarspalter: Was ist, wenn ich ankere?
Gruß - Matthias
--
Gruß -wakl-
Wilhelm Helmes
2015-12-12 11:47:36 UTC
Permalink
Post by Walter Klemmer
Für den Bootsbereich liegt die Grenze genau da, wo der Geltungsbereich
der Seeschiffahrtsstraßenordnung in den Geltungsbereich der
Binnenschiffahrtstraßenordnung übergeht.
Ob das bei den Amateurfunkern anders ist mußt Du dort erfragen.
Stimmt so auch nicht ganz, auf der Weser ist die Grenze zwischen
den Verordnungen die Dreyher Eisenbahnbrücke. Von der A1 bei der
Überquerung der Weser gut zu sehen.
Die Funkverordnungen sind anders geregelt, das Binnenfunkzeugniss
bzw die Verordnung dafür gilt bis etwas nördlich von Bremerhaven.

Wie weit jetzt genau, weiss ich im Moment auch nicht, müsste erst
in die Verordnungen schauen.

73, Willy (DG8WH)
Dieter Deiss
2015-12-14 05:41:22 UTC
Permalink
Post by Matthias Heuer
Zeichen „/m“, bei Sprechfunkverkehr das Wort „mobil“,
Sprechfunkverkehr die Wörter „maritim mobil“,
Die Nennung diesen Zusätze zum Rufzeichen ist in Deutschland nicht (mehr)
zwingend notwendig.
Post by Matthias Heuer
Wo liegt die Grenze zwischen "auf See" und
"Binnengewässer", nach definition der Bundesnetzagentur.
m.E. ist das Rufzeichen bzw. der Zusatz des Gastlandes immer zu benutzen.
Außerhalb der Hoheitsgewässer der Zusatz /mm.

An Land festgemacht oder nicht wäre nur maßgebend, wenn die Funkanlage so
nicht während der Fahrt betrieben werden könnte, z.B. weil Antennen an einen
Baum festgemacht sind. Dann wäre /p zu benutzen.

Bei /p hat sich etwas eingeschlichen, was so nie richtig war.
/p ist keine tragbare Funkstelle, (portabler Betrieb mit Handfunkgerät etc.)
sondern vorübergehender _ortsfester_ Betrieb an einem anderen Ort, als in
der Genehmigung eingetragen ist.
Post by Matthias Heuer
Gruß - Matthias
73 de Dieter
--
Als Kind hieß mein soziales Netzwerk nicht Facebook, Skype oder Twitter,
sondern: "Draußen"
Michael Welle
2015-12-14 07:39:32 UTC
Permalink
Hallo,

Dieter Deiss <***@kabelbw.de> writes:
[...]
Post by Dieter Deiss
Bei /p hat sich etwas eingeschlichen, was so nie richtig war.
/p ist keine tragbare Funkstelle, (portabler Betrieb mit Handfunkgerät etc.)
sondern vorübergehender _ortsfester_ Betrieb an einem anderen Ort, als in
der Genehmigung eingetragen ist.
ich hatte /p auch immer so verstanden. Wenn ich z.B. bei einer Wanderung
raste und Betrieb mache bin ich /p, wenn ich laufe bin ich hingegen /m.
Wenn ich hingegen am in der Genehmigung eingetragenen Ort im Wohnzimmer
im Kreis laufe ;), bin ich weder /m noch /p.

VG
hmw
--
biff4emacsen - A biff-like tool for (X)Emacs
http://www.c0t0d0s0.de/biff4emacsen/biff4emacsen.html
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http://www.c0t0d0s0.de/flood/flood.html
Jan Völkers
2016-01-08 16:56:55 UTC
Permalink
Post by Matthias Heuer
Meine Frage ist: Wo liegt die Grenze zwischen "auf See" und
"Binnengewässer", nach definition der Bundesnetzagentur.
Kann man die Basislinie (gemäß Seerechtsübereinkommen) also solche annehmen?
Ganz sicher nicht.
Ich gehe davon aus, das die gleichen Grenzen gelten wie bei den
Führerscheinen. Also Seeschiffartsstraße/Binnenschiffahrtsstraße.

Jan

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