Matthias Heuer
2015-12-12 00:48:12 UTC
International gebräuchliche Rufzeichenzusätze für Amateurfunkstellen an
Bord von Schiffen sind
a) beim Betrieb einer beweglichen Amateurfunkstelle in einem
Landfahrzeug oder an Bord eines Wasserfahrzeugs auf Binnengewässern das
Zeichen „/m“, bei Sprechfunkverkehr das Wort „mobil“,
b) beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines
Wasserfahrzeuges, das sich auf See befindet, das Zeichen „/mm“, bei
Sprechfunkverkehr die Wörter „maritim mobil“,
[...]
Meine Frage ist: Wo liegt die Grenze zwischen "auf See" und
"Binnengewässer", nach definition der Bundesnetzagentur.
Kann man die Basislinie (gemäß Seerechtsübereinkommen) also solche annehmen?
Und eine Frage an die Funker: Wenn das Schiff an Land festgemacht hat.
Ist die Amateurfunkstelle dann noch immer /m oder /mm oder ist man dann
Gast des Landes und bildet sein Rufzeichen mit dem Präfix des Gastlandes
z.B. OZ/mein Rufzeichen.
Und für die Haarspalter: Was ist, wenn ich ankere?
Gruß - Matthias
Bord von Schiffen sind
a) beim Betrieb einer beweglichen Amateurfunkstelle in einem
Landfahrzeug oder an Bord eines Wasserfahrzeugs auf Binnengewässern das
Zeichen „/m“, bei Sprechfunkverkehr das Wort „mobil“,
b) beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines
Wasserfahrzeuges, das sich auf See befindet, das Zeichen „/mm“, bei
Sprechfunkverkehr die Wörter „maritim mobil“,
[...]
Meine Frage ist: Wo liegt die Grenze zwischen "auf See" und
"Binnengewässer", nach definition der Bundesnetzagentur.
Kann man die Basislinie (gemäß Seerechtsübereinkommen) also solche annehmen?
Und eine Frage an die Funker: Wenn das Schiff an Land festgemacht hat.
Ist die Amateurfunkstelle dann noch immer /m oder /mm oder ist man dann
Gast des Landes und bildet sein Rufzeichen mit dem Präfix des Gastlandes
z.B. OZ/mein Rufzeichen.
Und für die Haarspalter: Was ist, wenn ich ankere?
Gruß - Matthias